Vorrangig bearbeiten wir Kraftfahrzeugschäden für private Auftraggeber und Versicherungen.
Werktags sind wir von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr für sie erreichbar, am Wochenende nach Vereinbarung.
Die Besichtigung erfolgt meisst noch am Tage der Beauftragung.
Die Ausarbeitung der Gutachten erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten beiden Werktage.
Natürlich sind wir auch außerhalb der Bürozeiten telefonisch zu erreichen bzw. können auch
außerhalb der Bürozeiten Besichtigungstermine vereinbart werden.
Die ersten Minuten nach dem Unfall sind meist die Wichtigsten. Die Beteiligten sind auf sich alleingestellt,
die Polizei kommt-wenn überhaupt-erst viel später. Die beste polizeiliche
Aufnahme nützt dann nichts mehr,wenn die Kollisionsstellung der Fahrzeuge nicht mehr
nachvollziebar ist.
Beauftragen sie mit der weiteren Schadenabwicklung einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Beweissicherung ihres Schadens.
Die Kosten für das Gutachten, werden direkt mit der gegenerischen Versicherung abgerechnet.
Sind sie unschuldig in den Unfall verwickelt, bezüglich ihrer eigenen Ansprüche verhandeln sie
niemals mit dem Unfallgegener. Sie haben nach dem Gesetz einen Direktanspruch gegen dessen Haftpflichtversicherung.